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wie läuft der erstberatungstermin ab?
Der Erstberatungstermin in unserer Praxis ist ein einfacher Check in entspannter Atmosphäre – kein Grund für Nervosität. Nach einem ersten Kennenlernen mit Austausch über Wünsche und Anliegen folgt eine klinische Befundaufnahme, um den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf einzuschätzen. Dies beinhaltet neben allgemeiner Anamnese und Zahnbefund auch einen Kurzcheck von Kiefergelenk, Kaumuskulatur und Zungenfunktion. Sollte ein unmittelbarer kieferorthopädischer Behandlungsbedarf vorliegen, erfolgt ggf. direkt die Erstellung diagnostischer Unterlagen zur genaueren Planung und die Vereinbarung eines Besprechungstermins.
in welchem alter sollte ich mit meinem kind beim kieferorthopäden vorstellig werden?
In der Regel überweist der Hauszahnarzt bei Auffälligkeiten zum geeigneten Zeitpunkt. Grundsätzlich gibt es eine Frühbehandlung (ab ca. 6-8 Jahren), welche bei sehr starkem Engstand, schmalem Oberkiefer mit Kreuzbiss oder einer großen Frontzahnstufe erforderlich wird. Bei weniger stark ausgeprägten Fehstellungen erfolgt eine sogenannte Hauptbehandlung bei Einsetzen des Zahnwechsels (ab ca. 10 Jahren).
Zur Korrektur skelettaler Fehlstellung ist ausgeprägtes Kieferwachstum nötig. Oft ist es deshalb besser, nicht abzuwarten, bis alle Zähne gewechselt haben, sondern eher früh mal draufzuschauen und ggf. auch zu starten. Falls noch keine Behandlung erforderlich ist, machen wir einfach einen späteren erneuten Kontrolltermin aus. Bezüglich der Kostenübernahme in verschiedenem Alter gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen.
kann ich auch als erwachsener noch fehlstellungen korrigieren lassen?
Zahnbewegung funktioniert ein Leben lang. Speziell für Erwachsene gibt es unauffällige Schienen zur Zahnkorrektur oder zahnfarbene Brackets. In der Regel ist eine Erwachsenenbehandlung Privatleistung, außer, falls umfangreiche skelettale Fehlstellungen eine kombiniert kieferorthopädisch-/kieferchirurgische Behandlung erforderlich machen.
ist kieferorthopädie schmerzhaft?
Moderne kieferorthopädische Apparaturen sollen keine Schmerzen verursachen. Hier spielen auch die weiter unten erwähnten zuzahlungspflichtigen Leistungen eine Rolle. Anders als beim Zahnarzt wird bei uns nicht gebohrt. Dennoch ist es anfangs immer ungewohnt für die Mundschleimhaut/die Zunge bzw. beim Sprechen, wenn sich ein Fremdkörper im Mund befindet. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich die Patienten aber sehr schnell an dieses neue Gefühl.
Ähnlich verhält es sich, wenn aktive Kräfte bei herausnehmbaren oder festsitzenden Spangen auf Zähne angewendet werden. Ein anfängliches Druckgefühl normalisiert sich in der Regel schnell wieder.
wie lange dauert eine kieferorthopädische behandlung?
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt stark von der Art und dem Ausmaß der Fehlstellungen ab und ist zudem von der Mitarbeit der Patienten abhängig. In der Regel handelt es sich um eine mehrjährige Therapie, welche sich in eine aktive Behandlungsphase und eine sich anschließende Stabilisierungsphase aufgliedert.
Wichtig ist, dass man weiß, dass nach der aktiven Korrektur der Zahnfehlstellungen noch eine einjährige Stabilisierungsphase folgt, in der wir kontrollieren, dass das Ergebnis langfristig stabil bleibt und sich nicht wieder verschlechtert.
wird kieferorthopädie von meiner krankenkasse bezahlt?
Medizinisch notwendige Behandlungen werden in Deutschland sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen bezahlt, solange der 18. Geburtstag noch nicht erreicht wurde. Ab dem 18. Geburtstag bezahlen gesetzliche Krankenkassen nur noch, wenn die Fehlstellung so stark ist, dass eine Operation erforderlich wird. Bei privaten Krankenkassen liegt die Kostenübernahme am individuell abgeschlossenen Tarif.
Ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, können wir beim kostenlosen Erstberatungstermin einschätzen.
was hat es mit den zuzahlungspflichtigen leistungen auf sich?
Zuzahlungspflichtige Leistungen spielen beim gesetzlich Versicherten hauptsächlich während der festsitzenden Multibracket-Apparatur eine Rolle.
Wie in allen medizinischen Fachbereichen übernimmt die Krankenkasse eine Standard-Versorgung mit herkömmlichen Brackets/Bögen, welche zuzahlungsfrei ist. Wünscht man eine Behandlung mit z.B. einer Zahnumfeldversiegelung zur Reduzierung des Kariesrisikos oder moderneren Brackets/Bögen, welche ebenfalls Vorteile im Bereich der Zahngesundheit aufweisen, muss man für diese Materialien eine private Zuzahlung leisten, welche außerhalb der Kostenübernahme der Krankenversicherung abgerechnet wird. Private Krankenversicherungen bzw. private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil dieser Kosten. Alle Vor- und Nachteile erklären wir euch bei der Planbesprechung ausführlich – die Entscheidung liegt bei euch.